1. Lizenzumfang
Mit vollständiger Zahlung erhält der Käufer ein zeitlich unbefristetes, einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der erworbenen FILA3D-Version. Die Lizenz ist einem benannten Nutzer beziehungsweise bei einem Unternehmenskauf einer benannten Person im Betrieb zugeordnet.
2. Konto und eigene Geräte
Die Lizenz wird der bestätigten Kauf-E-Mail-Adresse zugeordnet. Die lizenzierte Person meldet sich in FILA3D mit diesem Konto an; ein Aktivierungscode oder ein festes Aktivierungskontingent ist nicht erforderlich. Jede Installation wird zum Schutz vor Weitergabe mit dem Konto und dem jeweiligen Mac verknüpft. Gewöhnliche Gerätewechsel laufen automatisch. Bei ungewöhnlich vielen bisherigen Gerätebindungen oder auffälligen Wechseln in kurzer Zeit kann nur die Anmeldung des konkret angefragten Macs bis zu einer Kauf- und Nutzungsprüfung zurückgestellt werden. Im Kundencenter begründet der Nutzer den Wechsel, kann den ersetzten Mac angeben und bestätigt die eigene vertragsgemäße Nutzung. Eine Freigabe gilt ausschließlich für den geprüften Mac und nur innerhalb der angezeigten Frist; erst die erneute App-Anmeldung legt die neue Geräteberechtigung an. Den Status zeigt das Kundencenter; bei Rückfragen hilft der Support.
3. Übergangsberechtigung und dauerhafte Offline-Nutzung
Nach der ersten Kontoanmeldung erhält FILA3D eine signierte, gerätegebundene Übergangsberechtigung bis zum Ablauf von vierzehn Tagen ab Kauf. In dieser Zeit prüft die App beim Start oder Aufwachen ausschließlich Lizenz-, Zahlungs-, Widerrufs- und Erstattungsstatus sowie eine bestätigte Serverzeit; Geschäftsinhalte werden nicht übertragen. Ein öffentlich eingegangener, noch nicht verifizierter Widerruf wird mit Empfangszeit gespeichert, verändert aber bis zur sicheren Zuordnung zum Kauf oder Kundenkonto weder den Lizenzstatus noch die dauerhafte Offline-Freigabe. Ein verifizierter Widerruf, eine vollständige Erstattung, Zahlungsrückabwicklung oder ein offener Zahlungsstreit sperrt neue Freigaben. Vor einer dauerhaften Offline-Freigabe wird der Zahlungs- und Streitstatus unmittelbar beim Zahlungsanbieter geprüft; ist die Prüfung nicht möglich oder nicht eindeutig, bleibt die Freigabe bis zur Klärung zurückgestellt. Eine laufende Übergangsberechtigung wechselt beim nächsten Online-Statusabgleich, spätestens mit Ablauf ihrer signierten Gültigkeit, in Lesen und Datenexport; Änderungen pausieren. Liegt nach Ablauf der Übergangszeit kein Sperrgrund vor, wird bei der nächsten Online-Prüfung automatisch eine dauerhafte Offline-Berechtigung ausgestellt. Danach sind keine regelmäßigen Lizenzabfragen erforderlich. Eine endgültige Offline-Berechtigung kann technisch nicht aus der Ferne zurückgerufen werden. Eigene Sicherungskopien der Installationsdatei dürfen sicher verwahrt, aber nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Nicht gestattete Nutzung
- Weitergabe, Veröffentlichung, Verkauf, Vermietung oder Unterlizenzierung einzelner Kopien;
- Bereitstellung in Download-Portalen, Tauschbörsen oder gemeinsam genutzten Konten;
- Entfernung von Schutz-, Urheber- oder Herkunftshinweisen;
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen;
- Reverse Engineering über die zwingend gesetzlich erlaubten Fälle hinaus.
5. Gerätewechsel und dauerhafte Übertragung
Ein eigener neuer Mac wird über das FILA3D-Konto verknüpft. Das Kundencenter zeigt verknüpfte Macs und ihren Status. Für ein nicht mehr genutztes, unbekanntes oder auffälliges Gerät ist der Support zu kontaktieren; die Übersicht selbst verspricht keine Fern-Deaktivierung. Eine bereits dauerhaft offline berechtigte Installation kann technisch nicht zurückgerufen werden und muss auf dem ersetzten Mac gelöscht werden. Eine dauerhafte Übertragung auf einen Dritten ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nur zusammen mit allen erworbenen Rechten zulässig. Der bisherige Lizenznehmer muss sämtliche Kopien löschen und darf FILA3D anschließend nicht weiter nutzen. Für die Zuordnung hilft der Support.
6. Updates und neue Hauptversionen
Aktualisierungen innerhalb der Hauptversion 1.x sind von der Lizenz umfasst. Eine zukünftige Hauptversion 2.x oder später kann als gesondertes Upgrade angeboten werden. Gesetzlich geschuldete Aktualisierungen bleiben hiervon unberührt.
7. Urheberrecht und Drittbestandteile
Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Rechteinhaber. Mitgelieferte Drittbestandteile können eigenen Hinweisen unterliegen; diese sind Bestandteil der App beziehungsweise ihrer Dokumentation.
8. Beendigung, Erstattung und wesentliche Verstöße
Nach einer wirksamen Vertragsbeendigung oder vollständigen Erstattung endet das Nutzungsrecht. Künftige Anmeldungen, neue Geräteverknüpfungen und Downloads werden serverseitig sofort gesperrt. Eine laufende Übergangsberechtigung übernimmt die Einschränkung beim nächsten Online-Abgleich, spätestens am Ende ihrer signierten Gültigkeit; Lesen und Export bleiben möglich, Änderungen pausieren und alle Programmkopien sind zu löschen. Eine bereits dauerhaft offline berechtigte Installation nimmt keine regelmäßige Verbindung zum Lizenzserver auf und kann deshalb nicht aus der Ferne deaktiviert werden. Die Pflicht, sie nicht weiter zu nutzen und zu löschen, bleibt insbesondere nach § 327p Abs. 1 BGB bestehen. Gesetzliche Mängel- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.